Bieterverfahren – Das private Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine bewährte und partnerschaftliche Methode für die schnelle Marktpreisfindung – vornehmlich für Wohnungen und Eigenheime.

Das Bieterverfahren ist weder eine Versteigerung noch eine Auktion. Am Ende gibt es keinen Zuschlag und auch keine Verpflichtung des Verkäufers, das Höchstgebot anzunehmen. Lediglich bei Einigkeit über Preis und Gegenleistung gibt es einen notariell beglaubigten Kaufvertrag.

Vorteile für Verkäufer : Ein Verkauf in 8 Wochen ist realistisch.

Das Bieterverfahren bietet hohe Chancen, kurzfristig einen Verkauf zu realisieren und das zu einem marktgerechten Preis.

Das Bieterverfahren kann grundsätzlich immer eingesetzt werden. Es bietet sich jedoch besonders dann an, wenn der Marktwert der zu verkaufenden Immobilie schwer zu ermitteln ist oder unter Zeitdruck – wie etwa bei Scheidungen oder Verlassenschaften – ein Verkauf zu realisieren ist. Mit diesem Verfahren wird jedoch vermieden, dass wertvolles Gut verschenkt wird.

Der Ablauf ist transparent und folgt einem klar definerten Zeit- und Marketingplan. Über einen Zeitraum von ca. 3-4 Wochen wird die Immobilie in diversen Print- und Onlinemedien sowie lokal intensiv beworben und alle Interessenten an einem einzigen Besichtigungstermin zusammengeführt.

Im Anschluss daran folgt die ein- bis zweiwöchige Bietzeit, in der die Interessenten Gebote abgeben können und ggf. die Finanzierung geklärt wird. Das beste Angebot wird nach Ablauf der Bietzeit dem Verkäufer präsentiert und steht es dem Verkäufer frei, dieses anzunehmen oderabzulehnen.